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Wie kann ich das Baumsachverständigenbüro Alexander Kraus erreichen?

Kontakt zum Baumsachverständigenbüro

Schildern Sie kurz den Standort, die Fragestellung und den gewünschten Leistungsumfang.

Sie benötigen eine fachliche Einschätzung, ein Baumgutachten, eine Baumkontrolle oder eine Beratung zu Schäden und Konflikten rund um Bäume? Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und übermitteln Sie vorhandene Fotos, Pläne oder Unterlagen. Auf dieser Grundlage lässt sich meist bereits einschätzen, welche sachverständige Leistung erforderlich ist.

Direkter Kontakt zum Baumsachverständigenbüro

Baumsachverständigenbüro Alexander Kraus
Inhaber: Alexander Kraus
Anschrift: Am Grünen Hang 14, 65594 Runkel
Telefon: 06431 216 934
Fax: 06431 216 935
E-Mail: buero (at) allesimgruenenbereich.org

Hilfreiche Angaben für Ihre Anfrage

Je konkreter die Ausgangssituation beschrieben ist, desto schneller kann der notwendige Untersuchungsumfang eingeordnet werden. Für eine erste Einschätzung sind insbesondere folgende Angaben hilfreich:

  • vollständiger Standort des Baumes oder Baumbestands
  • kurze Beschreibung der Fragestellung und des Anlasses
  • Anzahl der betroffenen Bäume oder Gehölze
  • aktuelle Fotos aus mehreren Blickrichtungen
  • vorhandene Lagepläne, Baumlisten, Gutachten oder Kontrollberichte
  • Angaben zu bereits ausgeführten oder geplanten Maßnahmen
  • bestehende Fristen, Gerichtstermine oder Bauabläufe
  • gewünschte Form der Ausarbeitung

Fehlen einzelne Unterlagen, kann eine erste Abstimmung dennoch sinnvoll sein. Bei frischen Schäden, offenen Wurzelverletzungen, umsturzgefährdeten Bäumen oder laufenden Bauarbeiten sollte die Kontaktaufnahme nicht unnötig verzögert werden.

Welche sachverständige Leistung benötigen Sie?

Nicht jede Anfrage erfordert unmittelbar ein umfangreiches Gutachten. Je nach Aufgabenstellung kann eine Ortsbesichtigung, eine Baumkontrolle, eine fachliche Stellungnahme oder eine klar abgegrenzte Untersuchung ausreichen. Die folgenden Beispiele erleichtern die erste Zuordnung:

Zustand und Verkehrssicherheit

Schäden und Werte

  • Gehölzwertermittlung
  • Beweissicherung an Bäumen
  • Bewertung von Rückschnitt-, Wurzel- und Anfahrschäden
  • fachliche Einordnung von Wertminderungen

Konflikte und besondere Gefährdungen

So läuft Ihre Anfrage ab

  1. Anliegen schildern: Sie beschreiben den Standort, die betroffenen Bäume und die konkrete Fragestellung.
  2. Unterlagen prüfen: Fotos, Pläne und vorhandene Berichte werden für eine erste Einordnung gesichtet.
  3. Leistungsumfang abstimmen: Es wird geklärt, ob eine Ortsbesichtigung, eine Baumkontrolle, eine Untersuchung oder ein Gutachten erforderlich ist.
  4. Termin vereinbaren: Bei Bedarf wird ein Ortstermin abgestimmt und vorbereitet.
  5. Ergebnis übergeben: Sie erhalten die vereinbarte Dokumentation, Stellungnahme oder gutachterliche Ausarbeitung.

Der konkrete Umfang richtet sich nach der Aufgabenstellung. Dadurch wird vermieden, dass ein Auftrag unnötig groß angelegt wird oder wesentliche fachliche Fragen offenbleiben.

Fotos und Unterlagen richtig übermitteln

Fotos können die erste Einschätzung erheblich erleichtern. Bei Einzelbäumen sollten möglichst eine Gesamtansicht, Stamm, Stammfuß, Krone und das unmittelbare Umfeld erkennbar sein. Schäden sollten zusätzlich aus der Nähe und mit ausreichendem Überblick fotografiert werden.

  • Gesamtansicht des Baumes und seines Standorts
  • Stammfuß und erkennbare Wurzelanläufe
  • Stamm und auffällige Schadstellen
  • Krone und betroffene Äste
  • angrenzende Gebäude, Verkehrsflächen oder Baugruben
  • Übersichts- und Detailaufnahmen mit eindeutiger Zuordnung

Sicherheit geht vor: Begeben Sie sich für Fotos nicht unter angebrochene Äste, in abgesperrte Baustellenbereiche oder in die Nähe erkennbar instabiler Bäume. Bei einer unmittelbaren Gefahr für Personen oder Verkehr verständigen Sie die zuständige Gefahrenabwehr beziehungsweise den Notruf.

Einsatzgebiet und Vor-Ort-Termine

Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Hessen sowie in angrenzenden Regionen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Bei besonderen fachlichen Fragestellungen, größeren Projekten oder gerichtlichen Beauftragungen kann eine überregionale Tätigkeit sinnvoll sein.

Ortsbesichtigungen und persönliche Gespräche erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung. Eine unangemeldete persönliche Vorsprache ist nicht vorgesehen, da Außentermine und Untersuchungen regelmäßig außerhalb des Büros stattfinden.

Häufige Fragen zur Kontaktaufnahme

Benötige ich vorab bereits alle Unterlagen?

Nein. Für die erste Abstimmung genügt häufig eine kurze Beschreibung mit Standort und Fotos. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden, sofern sie für die weitere Bearbeitung erforderlich sind.

Kann ich Fotos per E-Mail senden?

Ja. Senden Sie Fotos und Unterlagen an buero@allesimgruenenbereich.org. Bei größeren Datenmengen empfiehlt sich eine kurze Vorabinformation.

Ist eine Ortsbesichtigung immer notwendig?

Eine abschließende fachliche Beurteilung setzt in vielen Fällen eine Untersuchung vor Ort voraus. Ob dies erforderlich ist, hängt von der Fragestellung und der gewünschten Verwendung der Ergebnisse ab.

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Ersetzt die sachverständige Beratung eine Rechtsberatung?

Nein. Das Baumsachverständigenbüro untersucht und bewertet die baumfachlichen Tatsachen. Die rechtliche Würdigung und Vertretung bleibt Rechtsanwälten und Gerichten vorbehalten.

Anfrage an das Baumsachverständigenbüro senden

Beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst konkret und nennen Sie eine Rückrufnummer. Auf dieser Grundlage lässt sich der nächste fachlich sinnvolle Schritt abstimmen.