Fallbeispiel Glyphosatschäden an Bäumen und Sträuchern
Schäden durch Pflanzenschutzmittel gehören zu den anspruchsvolleren Fällen der Gehölzbegutachtung. Vergilbungen, Nekrosen, Triebsterben oder Wachstumsstörungen können unterschiedliche Ursachen haben. Trockenheit, Wurzelschäden, Salzbelastungen, Bodenveränderungen, Krankheiten und Herbizide können teilweise ähnliche Symptome hervorrufen.
Eine belastbare Ursachenbewertung darf deshalb nicht auf einem einzelnen sichtbaren Merkmal beruhen. Entscheidend ist, ob Schadenssymptome, räumliche Verteilung, zeitlicher Verlauf und vorhandene Untersuchungsergebnisse zu einem schlüssigen Gesamtbild zusammengeführt werden können.
In diesem Fall waren in einem privaten Garten mehrere Gehölze erheblich geschädigt. Betroffen waren eine große Atlaszeder, ein Weißdorn, ein mehrstämmiger Flieder und Teile einer Eibenhecke. Zusätzlich zeigten auch Rasenflächen auffällige Veränderungen.

Vor der baumsachverständigen Untersuchung lagen bereits Laboranalysen und weitere fachliche Unterlagen vor. In Pflanzenmaterial und Boden war Glyphosat nachgewiesen worden.
Aufgabe des Baumgutachtens war es, die vorhandenen Untersuchungsergebnisse mit dem tatsächlichen Schadensbild vor Ort abzugleichen, die Plausibilität der vermuteten Schadensursache zu bewerten und die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Gehölze zu ermitteln.
Ortsbefund und Schadenssymptome
Bei der Ortsbesichtigung zeigten mehrere Pflanzen deutliche Vergilbungen, Nekrosen, Triebsterben und teilweise vollständige Ausfälle. Die Schäden beschränkten sich damit nicht auf eine einzelne Pflanzenart oder einen einzelnen Standortpunkt.
Der Weißdorn und der mehrstämmige Flieder waren so stark geschädigt, dass sie aus fachlicher Sicht als Totalschäden eingestuft wurden.
Bei der Eibenhecke war das Schadensbild differenzierter. Einzelne Pflanzen waren irreversibel geschädigt, während bei anderen noch eine Regeneration möglich erschien.

Besondere Bedeutung hatte die große Atlaszeder. Der Baum war etwa 27 Meter hoch, besaß eine Kronenbreite von rund 18 Metern und einen Stammdurchmesser von ungefähr 90 Zentimetern. Aufgrund seiner Dimensionen und seiner Wirkung auf das Grundstück stellte er das dominierende Gehölz der Gartenanlage dar.
An der Atlaszeder zeigten sich auffällige Verfärbungen und Schadsymptome nicht ausschließlich in Bodennähe. Einzelne Schadbereiche reichten mehrere Meter in die Krone hinein. Diese Höhenverteilung wurde für die spätere Beurteilung des möglichen Eintragsweges besonders bedeutsam.
Auswertung der Laborbefunde zu Glyphosat
Die bereits vorliegenden Untersuchungen hatten Glyphosat sowohl in Pflanzenmaterial als auch im Boden nachgewiesen. Damit bestand nicht nur ein äußerer Verdacht aufgrund des sichtbaren Schadensbildes, sondern zusätzlich ein analytischer Nachweis des Wirkstoffes.
Das wesentliche Abbauprodukt AMPA war in den maßgeblichen Proben nicht nachweisbar.
Für die gutachterliche Bewertung war entscheidend, diesen Befund weder zu über- noch zu unterbewerten. Das Fehlen von AMPA kann ein Hinweis auf einen vergleichsweise frischen Glyphosateintrag sein. Für sich allein stellt dieser Befund jedoch keinen sicheren Nachweis des Eintragszeitpunktes dar, weil Abbaugeschwindigkeit und Bildung von Abbauprodukten von verschiedenen Umweltbedingungen beeinflusst werden.
Die Laborergebnisse wurden deshalb nicht isoliert beurteilt. Sie wurden mit den sichtbaren Pflanzenschäden, ihrer räumlichen Lage, der Höhenverteilung und den vorhandenen Bild- und Luftbildaufnahmen verglichen.
Die räumliche Schadensverteilung als wichtiges Indiz

Neben der chemischen Analytik erwiesen sich Luftbilder, Fotografien und insbesondere die räumliche Verteilung der Schäden als wichtige Bestandteile der Ursachenanalyse.
Die Schäden waren nicht gleichmäßig über das Grundstück verteilt. Vielmehr zeigte sich eine gerichtete, teilweise linien- beziehungsweise fächerartige Konzentration geschädigter Vegetation.
Auch an der großen Atlaszeder waren die Verfärbungen nicht gleichmäßig über die gesamte Krone verteilt. Punktuelle und streifenartige Schadbereiche waren bis in mehrere Meter Höhe festzustellen.
Ein solches Muster ließ sich mit einer ausschließlich bodennahen Ausbringung nur eingeschränkt erklären. Auch eine rein zufällige Verdriftung hätte eher ein diffuseres Schadensbild erwarten lassen.
Aus der Kombination von Richtung, Höhe und Intensität der Schäden ließ sich deshalb ein gerichteter Eintrag aus einer erhöhten Position als fachlich plausibel bewerten.
Ursachenbewertung ist nicht gleich Urhebernachweis
Bei einem Schadensgutachten ist es wichtig, die Grenzen der sachverständigen Aussage klar zu benennen. Die fachliche Untersuchung kann beurteilen, ob ein bestimmter Schadensmechanismus mit den vorhandenen Spuren, Laborbefunden und örtlichen Gegebenheiten vereinbar ist.
Sie kann auch verschiedene denkbare Schadenswege miteinander vergleichen und feststellen, welcher davon anhand der vorhandenen Befunde besonders plausibel erscheint.
Die Feststellung einer konkreten Urheberschaft ist dagegen keine baumfachliche Aufgabe. Sie bleibt – soweit dies für eine Auseinandersetzung erforderlich ist – der Beweiswürdigung durch Behörden, Ermittlungsstellen oder Gerichte vorbehalten.
Gerade bei solchen Schadensfällen kommt einer möglichst frühen und nachvollziehbaren Beweissicherung an Bäumen und Gehölzen besondere Bedeutung zu. Fotografien, Laborberichte, zeitliche Abläufe und der unveränderte Zustand des Schadensortes können später entscheidend für die fachliche Rekonstruktion sein.
Mögliche Folgen für die große Atlaszeder
Glyphosat ist ein systemisch wirkendes Herbizid. Eine mögliche Schädigung muss sich deshalb nicht ausschließlich auf unmittelbar sichtbare Blatt- oder Nadelpartien beschränken.
Der Wirkstoff kann innerhalb der Pflanze in stoffwechselaktive Gewebe verlagert werden. Damit können grundsätzlich auch Bereiche betroffen sein, deren Schädigung zum Zeitpunkt der Begutachtung noch nicht unmittelbar sichtbar ist.
Bei der großen Atlaszeder bestand deshalb die Möglichkeit verzögerter Folgewirkungen. Insbesondere Veränderungen im Wurzelsystem können sich erst mit zeitlichem Abstand auf Vitalität oder Standsicherheit eines großen Baumes auswirken.
Aus diesem Grund wurde eine spätere Überprüfung der Verkehrssicherheit des Baumes empfohlen. Sollten sich dabei Auffälligkeiten ergeben oder eine weitergehende Bewertung der Verankerung erforderlich werden, können technische Untersuchungsverfahren wie ein baumstatischer Zugversuch eingesetzt werden.
Gehölzwertermittlung nach dem Schaden
Neben der Ursachenanalyse bestand die zweite wesentliche Aufgabe darin, den wirtschaftlichen Schaden an den betroffenen Gehölzen zu bewerten.
Bei Bäumen, Hecken und Sträuchern kann ein Schaden nicht allein anhand des Kaufpreises einer jungen Ersatzpflanze bestimmt werden. Ein über viele Jahre gewachsenes Gehölz erfüllt auf einem Grundstück Funktionen, die durch eine kleine Neupflanzung nicht unmittelbar wiederhergestellt werden können.
Für die Gehölzwertermittlung wurde deshalb die Methode Koch herangezogen. Sie berücksichtigt unter anderem die Funktion des Gehölzes auf dem Grundstück, die erforderliche Ersatzpflanzung, Pflanz- und Anwuchskosten, Anwachsrisiken, Pflege- und Entwicklungszeiten sowie vorhandene Vorschäden und Wertminderungen.
Gerade bei großen Solitärbäumen und anderen gestaltprägenden Gehölzen ist dabei nicht nur die einzelne Pflanze zu betrachten. Maßgeblich ist auch, welche Funktion das Gehölz für die gesamte Grundstücksgestaltung erfüllt und in welchem Umfang diese Funktion durch den Schaden verloren geht oder beeinträchtigt wird.
Unterschiedliche Gehölze – unterschiedliche Schadensfolgen
Ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung war die Unterscheidung zwischen den einzelnen betroffenen Pflanzen. Das gleiche Schadensereignis führte nicht bei jedem Gehölz zu denselben wirtschaftlichen und biologischen Folgen.
Bei Weißdorn und Flieder war die Schädigung so weit fortgeschritten, dass von einem Totalschaden ausgegangen wurde.

Bei der Eibenhecke musste dagegen zwischen irreversibel geschädigten Einzelpflanzen und Bereichen unterschieden werden, bei denen eine Regeneration noch möglich erschien.
Bei der großen Atlaszeder stand wiederum nicht ein unmittelbar feststehender Totalausfall im Vordergrund. Hier mussten die mögliche langfristige Entwicklung, der Funktionsverlust und das Risiko später auftretender Folgeschäden berücksichtigt werden.
Diese Differenzierung ist für eine fachgerechte Schadens- und Gehölzwertermittlung entscheidend. Eine pauschale Bewertung sämtlicher Pflanzen nach demselben Schema würde weder dem biologischen Zustand noch den unterschiedlichen Funktionen der Gehölze gerecht.

Ergebnis des Gutachtens
Aus dem Zusammenspiel von Ortsbefund, sichtbaren Schadenssymptomen, chemischer Analytik, Fotodokumentation, Luftbildern und räumlicher Verteilung der Schäden ergab sich ein schlüssiges Gesamtbild.
Die festgestellte Herbizideinwirkung war fachlich mit hoher Plausibilität als Ursache der dokumentierten Pflanzenschäden anzusehen. Auch der mögliche Eintragsweg ließ sich anhand der Richtung und Höhenverteilung der Schäden näher eingrenzen.
Eine konkrete Person als Urheber des Eintrags festzustellen, war dagegen ausdrücklich nicht Gegenstand der baumsachverständigen Ursachenbewertung.
Parallel zur Ursachenanalyse wurden die betroffenen Gehölze einzeln hinsichtlich Schadensumfang, Entwicklungsperspektive und wirtschaftlicher Folgen bewertet.
Der Fall zeigt damit, warum komplexe Pflanzenschäden nicht anhand eines einzelnen Laborwertes oder eines einzelnen sichtbaren Symptoms beurteilt werden sollten. Erst die Verbindung von Baumkunde, Pflanzenschutz, Standortanalyse, Laborbefunden, räumlicher Schadensverteilung, Bilddokumentation und Gehölzwertermittlung ermöglicht eine nachvollziehbare gutachterliche Bewertung.
Warum eine frühe Beweissicherung bei Pflanzenschäden wichtig ist
Bei Schäden durch chemische Einwirkungen verändert sich der Zustand des Schadensortes häufig schnell. Pflanzen sterben weiter ab, beschädigte Gehölze werden zurückgeschnitten oder entfernt, Rasenflächen regenerieren sich und Witterungseinflüsse verändern sichtbare Spuren.
Je früher der Ausgangszustand dokumentiert wird, desto besser lassen sich spätere Veränderungen und mögliche Ursachen nachvollziehen. Eine fachgerechte Beweissicherung kann deshalb Fotografien, Baum- und Gehölzdaten, räumliche Schadensmuster, bereits vorhandene Laborbefunde und weitere relevante Unterlagen zusammenführen.
Gerade bei möglichen späteren Auseinandersetzungen ist es hilfreich, Ursachenbewertung und wirtschaftliche Schadensbewertung auf eine möglichst vollständig dokumentierte Tatsachengrundlage zu stellen.
Unsere Leistungen bei Schäden an Bäumen und Gehölzen
Wir unterstützen private Grundstückseigentümer, Unternehmen, Versicherungen, Rechtsanwälte und öffentliche Auftraggeber bei der fachlichen Untersuchung und Bewertung von Schäden an Bäumen, Hecken und anderen Gehölzen.
Unsere Leistungen können insbesondere umfassen:
- Baum- und Schadensgutachten,
- fachliche Einordnung auffälliger Pflanzenschäden,
- Auswertung vorhandener Labor- und Untersuchungsberichte,
- Bewertung möglicher Schadensursachen und Eintragswege,
- Beweissicherung an Bäumen und Gehölzen,
- Dokumentation von Schadensbild und räumlicher Schadensverteilung,
- Beurteilung der Verkehrssicherheit betroffener Bäume,
- Bewertung möglicher langfristiger Folgeschäden,
- Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch,
- Ermittlung von Totalschäden, Teilschäden und Wertminderungen.
Wenn Bäume, Hecken oder andere Gehölze plötzlich ungewöhnliche Schäden zeigen und die Ursache oder der wirtschaftliche Schaden unklar ist, kann eine frühzeitige sachverständige Untersuchung helfen, Befunde zu sichern und die weitere Entwicklung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Hinweis zum Fallbeispiel
Dieses Fallbeispiel beruht auf einem tatsächlich bearbeiteten Sachverständigenauftrag. Namen, Anschriften, genaue Ortsangaben, Auftraggeber und weitere identifizierende Angaben wurden aus Gründen des Datenschutzes entfernt oder verallgemeinert. Angaben, die Rückschlüsse auf einzelne Beteiligte ermöglichen könnten, wurden bewusst nicht übernommen. Die dargestellten fachlichen Fragestellungen, Untersuchungen und wesentlichen Ergebnisse entsprechen dem bearbeiteten Fall.
Passende Sachverständigenleistung
Baumschutz auf Baustellen
Sie benötigen zu diesem Thema eine Untersuchung, Bewertung oder schriftliche Stellungnahme?
Leistung ansehen

